Vom Gesetzgeber wird die Bestellung eine Umweltschutzbeauftragten nicht gefordert. Die Zertifizierung nach ISO 14001 oder ein Öko-Audit-VO / EMAS erwartet eine verantwortliche, bestellte Person, die alle technischen und organisatorischen Aufgaben erfüllt. Der Aufbau und die Führung eines Umweltschutzmanagementsystems sind daher unabdingbar. Die Inhalte vom Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Chemikaliengesetz (ChemG) müssen in den Überlegungen mit einfließen.