In der europäischen Union dürfen keine Maschinen, Anlagen und Geräte in den Verkehr gebracht und betrieben werden, die nicht einer CE-Konformitätsprüfung unterzogen wurden und entsprechend gekennzeichnet sind. Die Produkte sind im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes zu prüfen. Hersteller, Importeure und Händler sind verpflichtet die CE-Konformität zu überwachen. Hierzu gehört eine vollständige Dokumentation. Fehlt sie, sind Sie, unabhängig der Schuldfrage, schadenersatzpflichtig. Der Ablauf einer CE-Konformitätsprüfung beginnt mit der Produktsichtung und der Ermittlung zuständiger Normen. Dann erfolgen Gefährdungsbeurteilung und Risikoeinschätzung. Um Gefährdungen auszuschließen sind Schutzmaßnahmen festzulegen und anzuwenden. Das Produkt wird dann abermals sicherheitstechnisch geprüft. Als Ergebnis muss dabei herauskommen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Der Nachweis muss dokumentiert werden. Auch gehört eine Betriebsanleitung zur Dokumentation. Die Konformitätserklärung wird von einer verantwortlichen und berechtigten Person unterschrieben und gehört zum Lieferumfang der Maschine. Zur Kennzeichnung ist am Gerät, der Maschine oder der Anlage ein CE-Zeichen anzubringen. Unterstützen können wir Sie durch: Recherche einschlägiger Normen Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Risikoeinschätzung Festlegung von Schutzmaßnahmen Mithilfe bei der Nachweisdokumentation