Für Betriebs- und Arbeitsmittel besteht die Verpflichtung einer regelmäßigen Überprüfung. Dabei sind Prüfintervalle und Richtlinien einzuhalten. Dies sind unter anderem: Leitern und Tritte Fenster, Türen und Tore Flurförderzeuge Krane Fahrzeuge Pressen Kantbänke Kompressoren Feuerlöscher Kraftbetriebene Arbeitsmittel Kühlschmierstoffe Lagereinrichtungen, wie Regale, Podeste usw. Lastaufnahmemittel Gerüste Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Schweiß-, Schneid- und Löteinrichtungen Winden, Hub und Zuggeräte Flüssiggas Usw.