Jedes Unternehmen, ab einem Mitarbeiter, benötigt gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), sowie der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, eine arbeitsmedizinische Betreuung. Die Fachärzte für Arbeitsmedizin verfügen über eine spezielle Ausbildung und Zulassung, um als Betriebsarzt tätig zu werden. Mit der Beauftragung zur Betreuung erfüllen Sie die gesetzlichen Auflagen und verhalten sich rechtssicher und regelkonform. Unser Netzwerk an Ärzten garantiert Ihnen eine sichere Versorgung Ihrer Mitarbeiter. Die bei jedem Mitarbeiter individuelle Gesundheitsvorsorge hilft Ihrem Unternehmen dabei Ihre Mitarbeiter langfristig gesund und leistungsfähig zu erhalten. Dabei gilt, wie bei allen Medizinern, auch hier die Schweigepflicht sodass ein geschütztes Arzt- Patienten-Verhältnis entsteht. Die Aufgaben des Betriebsarztes sind im Wesentlichen: Beratung der Unternehmer und Vorgesetzten, bei der Planung, Ausführung und dem Betreiben der einzelnen Arbeitsplätze und Anlagen sowie der sozialen und sanitären Betriebseinrichtungen. Durchführung der Pflicht- und Angebotsvorsorgeuntersuchungen. Arbeitsmedizinische Beratung und Beurteilung. Die zentrale Verwaltung der Untersuchungsergebnisse. Begleitung von regelmäßigen Betriebsbegehungen, zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen unter arbeitsmedizinischen Gesichtspunkten. Organisation der Ersten Hilfe. Unterstützung bei der Auswahl und Anwendung von Hautschutzmitteln. Beratung bei arbeitsbedingten Erkrankungen und Maßnahmen zur Vorbeugung.