Damit Ihre Mitarbeiter wissen was in einem Brandfall zu tun ist, sind sie gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV-V1 mindestens einmal jährlich oder bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit zum Thema Brandschutz zu unterweisen. Der Vorgesetzte ist hierzu verpflichtet und setzt sich bei Unterlassung haftungsrechtlichen Konsequenzen aus. Unsere Brandschutzbeauftragten verfügen über die nötige Qualifikation um die erforderlichen Unterweisungen durchführen zu können. Grundlage bilden die Vorschriften ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" und ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“. Daneben bilden wir Brandschutz- und Evakuierungshelfer aus, damit Sie im Brandfalle, neben den gesetzlichen Forderungen, den größtmöglichen Schutz garantieren können. Umfassende, rechtssichere Dokumentationen runden unser Leistungsangebot ab.